AGB Wein-Bar
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anlässe in der Mövenpick Weinbar an der Nüschelerstrasse 1, 8001 Zürich
1. Zweck
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln Anlässe in der Mövenpick Wein-Bar an der Nüschelerstrasse 1, 8001 Zürich der Mövenpick Wein Schweiz AG, Oberneuhofstrasse 12, 6340 Baar („Mövenpick“).
2. Verkaufspreise, Zahlungsmittel
Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer. Transport- und Versandkosten sind in den angegebenen Preisen nicht inbegriffen. Als Zahlungsmittel akzeptieren wir Maestro-Karte, Bargeld, Bonus Card, Postcard (Debit Card), Ticket Restaurant, Lunch-Check, Mövenpick-Gutscheine, alle gängigen Kreditkarten.
3. Gültigkeit der Offerte und Preise
Für jeden Anlass erstellt Mövenpick eine Offerte und sendet diese mit den AGB dem Kunden zu (per Post oder per E-Mail). Die Offerte ist 10 Tage ab Zustellung gültig. Mit der Annahme der Offerte (per Post oder per E-Mail) erklärt der Kunde die Einhaltung und Anerkennung der aktuellen AGB. Mit der Annahme der Offerte wird der Wert der vereinbarten Leistungen provisorisch bestimmt, d.h. vorbehalten späterer Anpassungen wie beispielsweise zusätzliche Konsumationen, zusätzliche Gäste oder eine Verlängerung des Anlasses („provisorischer Bestellwert“).
4. Miete, Veranstaltungen
4.1 Exklusiv-Miete der Wein-Bar
Die Wein-Bar kann exklusiv gemietet werden. Die Mindestkonsumationspflicht bei einer Exklusiv-Miete der Wein-Bar beträgt CHF 12‘000 (zwölftausend) von Mai bis Oktober und CHF 15‘000 (fünfzehntausend) von November bis April. Wird die genannte Mindestkonsumation nicht erreicht, wird die Differenz zwischen der Mindestkonsumation und der tatsächlichen Konsumation als Raummiete in Rechnung gestellt. Über die Mindestkonsumation hinausgehende Konsumationen werden zusätzlich verrechnet.
4.2 Apero in der Wein-Bar
Einzelne Bereiche der Wein-Bar können für kleine oder grosse Gruppen reserviert werden. Je nach Grösse der Gruppe ist eine Vorbestellung der Getränke und Speisen wie folgt erforderlich. Allgemein gilt zu beachten, dass ab 9 Personen eine Mindestkonsumationspflicht von CHF 75/Personen garantiert werden muss.
5. Meldung der Anzahl der Gäste
Der Kunde meldet die endgültige Teilnehmerzahl vier Arbeitstage im Voraus und bestätigt diese spätestens 24 Stunden vor dem Anlass nochmals. Nehmen zu Beginn des Anlasses, weniger als die angemeldeten Gäste teil, wird trotzdem die angemeldete Anzahl der Gäste verrechnet. Nehmen mehr als die angemeldeten Gäste teil, werden diese zusätzlich verrechnet.
6. Anlassende und Verlängerung
Die Wein-Bar schliesst ordentlich um 23.00 Uhr. Auf Anfrage können Anlässe bis 04:00 Uhr durchgeführt werden. Für eine Verlängerung nach 24.00 Uhr muss auf Kosten des Kunden (CHF 150) mindestens 10 Tage im Voraus durch Mövenpick eine Bewilligung eingeholt werden. Für Personalkosten bis zu 40 Gäste werden ab 24.00 Uhr für jede angebrochene Stunde pauschal CHF 200 verrechnet.
7. Annullierung
Bei Annullierung eines Anlasses durch den Kunden bis 10 Arbeitstage vor dem Anlass sind vom Kunden 50%, bei Annullierung bis 5 Arbeitstage vor Anlass 70%, und bei später erfolgender Annullierung 100% des provisorischen Bestellwertes zu zahlen. Der Tag der Annullierung gilt bereits als 1. Arbeitstag.
Mövenpick ist jederzeit berechtigt, den Anlass ohne Kostenfolgen abzusagen bei Grund zur Annahme, dass der Anlass den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf gefährdet.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Verzugszinsen von 5% p.a. und Mahnspesen können erhoben werden. Zudem behalten wir uns vor, nur gegen Kreditkarten- oder Vorauszahlung zu liefern. Es werden keine Rechnungen ins Ausland gestellt; Zahlungen von Gästen im Ausland haben ausschliesslich per Kreditkarte oder Vorauszahlung zu erfolgen.
Bei einer Exklusiv-Miete der Wein-Bar sind 50% des provisorischen Bestellwertes spätestens 10 Tage vor Anlassdatum zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Vorauszahlung behält sich Mövenpick jederzeit das Recht vor, von der Offerte zurückzutreten.
9. Haftung
Die Gäste haften für alle von ihnen anlässlich der Eventteilnahme verursachten Beschädigungen am Eigentum von Mövenpick und Dritten. Für Schäden und Verluste am Eigentum der Gäste kann keine Haftung übernommen werden. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
10. Schlussbestimmungen
Die vorliegenden AGB können jederzeit geändert werden, wobei immer die aktuelle Fassung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Offerte massgebend ist.
11. Anwendbares Recht und Gerichtstand
Es kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht zur Anwendung. Gerichtstand sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Mövenpick Wein Schweiz AG.
10.08.2017
Mövenpick Wein Schweiz AG – Mövenpick Wein-Bar – Nüschelerstrasse 1 – 8001 Zürich